Das Kreuz offen tragen

"Der Hexenhammer""

Kein Werk der offiziellen Kirche

Der Malleus Maleficarum – lateinisch für „Hexenhammer“ – gilt vielen als das finstere Handbuch der kirchlichen Hexenverfolgung. Geschrieben 1486 von Heinrich Kramer (lat. Henricus Institor), einem Dominikanermönch und Inquisitor, wurde das Werk im 16. und 17. Jahrhundert in zahlreichen Auflagen verbreitet. Sein Ruf ist düster: Frauenverachtung, Gewaltfantasien und religiöser Fanatismus – alles scheint in diesem Werk kulminiert zu sein.1

Doch: Der Malleus Maleficarum war nicht offizielles Lehrbuch der Kirche. Ganz im Gegenteil: Die römische Kurie lehnte das Werk zunächst sogar ab. Als Kramer versuchte, es mit kirchlichem Autoritätsanspruch zu versehen, wurde das von der Universität Köln – einer der wichtigsten theologischen Fakultäten der Zeit – abgelehnt.2

Die angebliche kirchliche Approbation, die in frühen Ausgaben gedruckt ist, wurde von Kramer eigenmächtig eingefügt – und war in Wahrheit nur eine missverständliche Interpretation einer älteren Bulle Papst Innozenz’ VIII. Diese Bulle, Summis desiderantes affectibus (1484), gestattete Kramer, in bestimmten Regionen als Inquisitor zu wirken, enthielt jedoch keine inhaltliche Billigung des späteren Buches.3

Auch innerhalb der Kirche stieß das Buch auf Ablehnung. Viele Theologen kritisierten seine unsystematische Herangehensweise, die psychologisch fragwürdigen Argumente und die frauenfeindliche Ausrichtung. Selbst Kramers Ordensbrüder waren nicht begeistert: Es ist belegt, dass Kramer mehrfach Konflikte mit Bischöfen und lokalen kirchlichen Autoritäten hatte, die seine radikale Sichtweise nicht teilten.4

In kirchlichen Gerichten fand das Werk kaum Anwendung. Es war vor allem in weltlichen Prozessen einflussreich, wo es gern von Richtern oder Beamten zur Legitimation harter Urteile herangezogen wurde. Der Malleus wurde also nicht als kirchliche Richtlinie rezipiert, sondern als populäres „Ratgeberbuch“ für jene, die Hexerei mit allen Mitteln bekämpfen wollten – oft ohne theologische Ausbildung oder kirchliche Rückbindung.5

Der theologische Mainstream der Kirche folgte nicht dem „Hexenhammer“. Der berühmte Jesuit Friedrich Spee, der 1631 das Werk Cautio Criminalis veröffentlichte, ging mit den Hexenprozessen hart ins Gericht – und bezeichnete viele der durch den Malleus motivierten Praktiken als rechtswidrig, grausam und unvereinbar mit dem christlichen Glauben.6

Spees Kritik war kein Einzelfall. Schon zu Kramers Zeiten war klar: Der „Hexenhammer“ war ein Privatwerk, kein kirchliches Dogma. Viele Bischöfe hielten sich fern davon – manche gingen sogar aktiv dagegen vor. In zahlreichen Diözesen wurde das Werk nie eingeführt oder sogar ausdrücklich verboten.7

Dass der Malleus trotzdem so einflussreich wurde, liegt nicht an seiner kirchlichen Autorität, sondern an der Stimmung der Zeit: Aberglaube, soziale Unsicherheit, Druck von unten, politische Spannungen – all das suchte nach einfachen Erklärungen. Der „Hexenhammer“ lieferte sie. Leider.

Heute wissen wir: Die Vorstellung, dass die katholische Kirche diesen Text offiziell getragen habe, ist nicht nur falsch – sie verkennt auch die internen kirchlichen Widerstände, den theologischen Diskurs und das Bemühen vieler Geistlicher, maßvoll und differenziert zu urteilen.

Quellen

  1. Wolfgang Behringer: Hexen – Glaube, Verfolgung, Vermarktung. Beck, München 2004.Online ansehen
  2. Jörg L. Spengler: Der Malleus Maleficarum – Kontext und Wirkungsgeschichte. In: Historisches Jahrbuch 1986. Online lesen
  3. Papst Innozenz VIII.: Summis desiderantes affectibus, 1484. Deutsche Übersetzung auf Wikisource: Hier lesen
  4. Volker Leppin: Heinrich Kramer und der "Hexenhammer". In: Theologische Literaturzeitung, 2009. Artikelansicht
  5. Brian P. Levack: The Witch-Hunt in Early Modern Europe. Routledge, London 2016. Verlagsseite
  6. Friedrich Spee: Cautio Criminalis, 1631. Text und Kommentar bei Zeno.org: Hier lesen
  7. Werner Tschacher: Hexenglaube und Hexenverfolgung. In: Informationen zur politischen Bildung Nr. 327. bpb.de
 
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