Zauberei ist Unfug
Der Kampf der Kirche gegen die Dummheit
In vielen populären Darstellungen wird der Eindruck erweckt, die katholische Kirche habe Magie und Hexerei stets als reale Gefahr angesehen und fanatisch verfolgt. Filme, Serien, Romane und pseudohistorische Dokumentationen zeichnen ein Bild von fanatischen Mönchen, die Frauen auf Scheiterhaufen werfen, weil sie angeblich den Teufel herbeibeschworen hätten.
Doch ein genauer Blick in die kirchliche Lehre und Geschichte zeigt ein ganz anderes Bild: Über viele Jahrhunderte hinweg war die Haltung der Kirche gegenüber Zauberei und Hexenglauben skeptisch, differenziert – und oft überraschend gelassen.
Der alte Aberglaube – kein christlicher Gedanke
Schon in der spätantiken Kirche war die Beschäftigung mit Magie, Wahrsagerei, Horoskopen und ähnlichem keineswegs ungewöhnlich – sie war schlicht Teil des Weltbildes der damaligen Gesellschaften. In der römischen und germanischen Welt war es selbstverständlich, sich mit Orakeln, Zeichen, Träumen oder Zaubersprüchen zu befassen – selbst Kaiser zogen Astrologen zu Rate, und Bauern trugen Amulette gegen Dämonen.
Die Kirche jedoch distanzierte sich früh und konsequent von diesen Praktiken. Der heilige Augustinus (354–430), einer der wichtigsten Kirchenlehrer, bezeichnete magische Praktiken als „illusorisch“ und „Teufelswerk“. Doch er ging noch weiter: Für ihn waren Magier keine gefährlichen Zauberer mit realer Macht – sondern Betrüger, Scharlatane oder Irregeleitete, die sich einer Illusion hingaben.
„Wer an Zauber glaubt, begeht einen Irrtum; und wer sich der Zauberei hingibt, sündigt nicht wegen Macht, sondern wegen mangelnden Vertrauens auf Gott.“
Für Augustinus war klar: Magie hat keine echte Wirkung. Ihr Schaden besteht allein darin, dass der Mensch sich von Gott abwendet – und sich stattdessen leerem Blendwerk zuwendet.
Diese Linie findet sich durch die gesamte frühmittelalterliche Theologie: Wer an Zauberei glaubte, galt nicht als Opfer von Dämonen – sondern als Opfer seiner eigenen Leichtgläubigkeit.1
In den Kanonessammlungen des Frühmittelalters, zum Beispiel im Kanon Episcopi (10. Jahrhundert)2, wird eindeutig erklärt: Frauen, die glauben, nachts mit Diana oder Herodias auf Besen durch die Luft zu reiten, seien getäuscht. Der Text betont, dass es sich dabei nicht um tatsächliche Hexerei handelt, sondern um einen Aberglauben – und dass es eine Sünde sei, solchen Unsinn für wahr zu halten.
Diese Haltung war nicht Randmeinung, sondern offizielle kirchliche Position. Der Kanon Episcopi wurde über Jahrhunderte hinweg in Rechtssammlungen und Theologiehandbüchern tradiert – und prägte das Denken vieler Bischöfe, Priester und Gelehrter. Besonders bemerkenswert: Der Text spricht den angeblichen „Hexen“ nicht nur die Schuld, sondern auch die Macht ab. Wer an übernatürliche Fähigkeiten glaubte, galt selbst als vom rechten Glauben abgekommen.
Der Glaube an Hexerei galt als Sünde – nicht ihre Ausübung
Im Unterschied zu vielen heidnisch geprägten Vorstellungen – etwa im alten Rom, bei den Kelten oder Germanen – war in der katholischen Lehre nicht die Handlung der „Hexe“ das eigentliche Problem, sondern der Glaube, dass sie übernatürliche Macht besitze.
Dieser Glaube galt als Irrtum – und damit als Verstoß gegen das erste Gebot: „Ich bin der Herr, dein Gott – du sollst keine anderen Götter neben mir haben.“ Wer Hexerei betrieb oder daran glaubte, war aus Sicht der Kirche abergläubisch – nicht dämonisch begabt.
Noch der Katechismus des Konzils von Trient (1566)3, der über 400 Jahre hinweg das wichtigste Lehrbuch der katholischen Kirche war, warnte eindringlich vor Zauberei, Wahrsagerei und Horoskopen – nicht wegen ihrer angeblichen Wirksamkeit, sondern weil sie das Vertrauen in Gott untergraben.
Wer sich Zauberei zuwendet, so der Katechismus, „setzt sein Vertrauen auf den Feind Gottes – oder auf leeres Blendwerk“.
„Die Sünde gegen das erste Gebot besteht nicht nur darin, fremde Götter anzubeten, sondern auch darin, Hilfe bei Magiern, Zauberern, Sterndeutern, Wahrsagern oder anderen betrügerischen Mitteln zu suchen.“
Das zentrale Problem war also nicht das Ausüben von Magie, sondern das Abwenden von Gott und das Vertrauen auf menschliche oder gar dämonische Kräfte.
Die Praxis vieler Beichtväter und Inquisitoren bestätigte das: Menschen, die behaupteten, zaubern zu können, wurden häufig nicht als Täter, sondern als Opfer eigener Einbildung oder Täuschung betrachtet – sofern sie keine weiteren Vergehen begangen hatten oder jemandem real geschadet hatten. In vielen Fällen ging es nicht um Strafe, sondern um seelsorgerische Hilfe, um Aufklärung und Rückführung in den rechten Glauben.4 5 6 7
Quellen
- Augustinus: De doctrina christiana, Buch II, Kapitel 23. [Online-Ausgabe] ↩
- Kanon Episcopi (um 906), in: Patrologia Latina Bd. 132, Sp. 149–150. [Archiv-Scan] ↩
- Katechismus des Konzils von Trient, Teil III, Kap. 2 „Das erste Gebot“. [Digitalisat von 1863] ↩
- Ludwig Pastor: Geschichte der Päpste, Bd. 5, Freiburg 1901, S. 45 ff. [Online-Version] ↩
- Joseph Hansen: Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexenwahns, Bonn 1901, S. 14–28. [Archive-Link] ↩
- Rainer Decker: Die Päpste und die Hexen, München 2003, S. 11–27. [Verlagsseite] ↩
- Wolfgang Behringer: Hexen – Glaube, Verfolgung, Vermarktung, München 2004. [Online ansehen] ↩