Weltliche Gerichte - Treiber der Hexenjagd
Die Kirche als Mahnerin gegen den Hexenwahn
Die Vorstellung, die katholische Kirche sei hauptverantwortlich für die grausamen Hexenprozesse der Frühneuzeit, ist tief im kollektiven Gedächtnis verankert. Doch bei genauer Betrachtung der historischen Tatsachen zeigt sich ein anderes Bild: Die treibende Kraft hinter den berüchtigten Hexenjagden waren in den meisten Fällen die weltlichen Gerichte – nicht die Kirche.1
Die große Mehrzahl der Hexenprozesse fand unter der Leitung von städtischen oder landesherrlichen Gerichten statt. Diese weltlichen Instanzen handelten oftmals unter dem Druck der Bevölkerung, die in Notzeiten nach Schuldigen suchte. Gerade in protestantischen Gebieten, aber auch in katholischen Regionen wie dem Fürstbistum Würzburg, Bamberg oder Fulda kam es zu Massenprozessen und Hinrichtungen.2
Ein berüchtigtes Beispiel ist der Hexenwahn in Würzburg (1626–1631), wo unter Fürstbischof Philipp Adolf von Ehrenberg über 900 Menschen hingerichtet wurden – darunter Frauen, Kinder, Gelehrte, ja sogar Geistliche. Die Prozesse wurden vom fürstbischöflichen Hofgericht geführt, nicht von einer kirchlichen Inquisition.3
Im Gegensatz dazu war die kirchliche Inquisition – etwa in Italien oder Spanien – in vielen Fällen zurückhaltender. Inquisitoren arbeiteten nach klaren Regularien, forderten Beweise und lehnten Verfahren ohne nachvollziehbare Grundlage ab. In Rom selbst sind kaum Hexenprozesse dokumentiert. Die Inquisition dort war auf die Bekämpfung von Häresien fokussiert.4
Dennoch hält sich das Bild des fanatischen Klerikers, der mit Eifer Frauen als Hexen verfolgt, bis heute. Dafür sind unter anderem aufklärerische Autoren des 18. und 19. Jahrhunderts verantwortlich, die im Zuge ihrer Kirchenkritik die tatsächliche Verteilung der Verantwortung verzerrt darstellten.5
Natürlich war auch die Kirche nicht völlig unschuldig: Einzelne Bischöfe oder Klöster unterstützten die Verfolgungen. Doch dies geschah nicht aus kirchlicher Lehre heraus, sondern aus politischem Opportunismus oder persönlicher Überzeugung. Die theologische Grundlage der Kirche blieb insgesamt skeptisch gegenüber magischem Denken und mahnte zur Vorsicht.6
Die Wurzel vieler Prozesse lag jedoch „unten“ – im sozialen Druck. Nachbarschaftsstreit, Missgunst, Angst vor Missernten oder Krankheit führten dazu, dass Menschen sich gegenseitig bezichtigten. Die weltlichen Gerichte griffen solche Anklagen auf – oft ohne fundierte Beweise.7
Die sich formierende frühmoderne Gesellschaft suchte nach innerer Ordnung – und die Hexenjagd wurde ein Mittel obrigkeitlicher Machtdemonstration. Die kirchliche Leitung hingegen – etwa Papst Alexander IV. (1258) oder Gregor XV. (1623) – forderte strengere Beweisregeln oder entzog der Inquisition zeitweise die Zuständigkeit für Hexerei.8
Die große Tragik liegt letztlich in der Kopplung von Aberglaube, Folter und Justiz: Unter der damaligen weltlichen Rechtsordnung konnte ein erzwungenes Geständnis unter Folter zur Hinrichtung führen – selbst wenn der Inhalt offensichtlich unsinnig war. Das war weder ein kirchliches Dogma noch theologische Pflicht, sondern das damalige weltliche Prozessrecht.
Fazit: Hexenverfolgungen kein kirchliches Projekt!
Hexenverfolgungen waren vor allem ein Zusammenspiel aus sozialen Spannungen, staatlichem Machterhalt und abergläubischer Weltdeutung – nicht die Folge eines kirchlichen „Programms“.
Quellen
- Wolfgang Behringer: Hexenverfolgung in Bayern, München 1987. ↩︎
- Brian P. Levack: The Witch-Hunt in Early Modern Europe, London 2006. ↩︎
- Rainer Decker: Die europäische Hexenverfolgung, München 2002. ↩︎
- Kurt Baschwitz: Hexen und ihre Henker, München 1963. ↩︎
- Alison Rowlands: Witchcraft Narratives in Germany, Manchester 2003. ↩︎
- Heinz Schilling: Konfessionalisierung und Staatsinteressen, in: Wolfgang Reinhard (Hg.), Geschichte der katholischen Kirche, München 1995. ↩︎
- Dieter R. Bauer / Jürgen Michael Schmidt: Regionale Unterschiede in der europäischen Hexenverfolgung, Bielefeld 2007. ↩︎
- Edward Peters: Inquisition, Berkeley 1989. ↩︎